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世联翻译公司完成汽车安全德语翻译

发布时间:2018-04-20 08:41  点击:

世联翻译公司完成汽车安全德语翻译
Kinder im Auto gut gesichert
Die Sicherung von Kindern im Auto ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. bis zu einer Körpergröße bis zu 150 cm gesetzlich definiert. Und trotzdem: In der Praxis ergeben sich vielfältige Fragen, die der ADAC hier, gegliedert nach Themenbereichen, beantwortet
·         Kauf                       (Seite 1-4)
·         Praxis                    (Seite 5-8)
·         Problemfälle          (Seite 8-9)

Kauf


1.    Welche Kindersitzsysteme gibt es und wo liegen die Vor- und Nachteile?
2.    Babywannen (Kinderwagenaufsätze) als Kindersicherungssystem?
3.    Sind nach hinten gerichtete Kindersitze für Kinder zwischen einem und drei Jahren sicherer?
4.    Wichtige Tipps vor dem Kindersitzkauf
5.    Andere Institutionen testen teilweise anders.
6.    Wann Wechsel in den größeren Kindersitz?
7.    Was ist von so genannten "Gurtadaptern" zu halten?
8.    Was ist beim Kauf gebrauchter Kindersitze zu beachten?
9.    Gibt es Fahrzeuge, für die spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind?
10.  Was schreibt der Gesetzgeber vor und wann darf ein Kind ohne Kindersitz gesichert werden?
11.  Fahrzeug-Sicherheitsgurt für das Befestigen von einem Kindersitz zu kurz?
12.  Welche Vor- oder Nachteile bieten im Fahrzeug integrierte Kindersitze?
13.  Sind "ISOFIX"-Kindersitze universell verwendbar für alle Fahrzeuge?
14.  Welche Autos sind für Familien besonders geeignet?
 
 

1.       Welche Kindersitzsysteme gibt es und wo liegen die Vor- und Nachteile?

Es gibt die Kindersitzgruppen 0, 0+, I, II, III, sie entsprechen den hier dargestellten Körpergewichtsklassen (entscheidend ist das Gewicht, nicht Alter und Körpergröße).
0+ Die so genannte Babyschale wird immer entgegen der Fahrtrichtung eingebaut und geht in der Regel bis 13 kg Körpergewicht (bei Gewichtsgruppe 0 nur bis 10 kg). Kleinkinder sind in diesen Systemen sehr sicher im Fahrzeug untergebracht. Deshalb sollte der Sitz erst dann gewechselt werden, wenn die Kopfoberkante des Kindes nicht mehr in der festen Schale liegt.
Die anschließende Gewichtsgruppe I gilt für Kinder von 9 bis 18 kg Körpergewicht (bis ca. 4 Jahre). Angebo- ten werden Systeme mit Hosenträgergurt oder so genannte Fangkörpersysteme, bei denen das Kind durch ein Tischchen vor dem Bauch gesichert wird. Der Vorteil bei Fangkörpersystemen liegt darin, dass die Belastun- gen bei einem Frontunfall etwas geringer sind als bei Hosenträgersystemen. Diese wiederum bieten aber eine bessere Schlafposition, zudem schwitzen Kinder in Hosenträgersystemen nicht so stark. Einige Kindersitze mit Hosenträgergurten können auch rückwärtsgerichtet eingebaut werden (Reboardsitze). Der Einbau im Fahr- zeug ist hierbei meist aufwändiger, aber die Crashbelastungen liegen durch eine gleichmäßige Abstützung in der Kindersitzschale insbesondere bei einer Frontalkollision niedriger. Wichtig bei Systemen mit Hosenträger- gurt: Die Gurte müssen immer möglichst straff am Körper des Kindes anliegen, damit keine Spitzenbelastun- gen durch „Gurtlose“ auftreten. Auch hier muss der Kindersitz so fest wie möglich im Fahrzeug fixiert sein.

II und III In den nächsten Gewichtsgruppen II (15-25 kg, ca. 3 ½ bis 7 Jahre) und III (22-36 kg, ca. 6–12 Jahre) gibt es vor allem so genannte Sitzerhöhungen mit Rücken- bzw. Schlafstützen. Die Kinder werden hier fast immer mit dem normalen Dreipunkt-Sicherheitsgurt gesichert. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Schul- tergurt immer mittig über die Schulter des Kindes verläuft und es beim Schlafen nicht aus dem Gurt fällt. Bei Bewegungen des Kindes muss der Schultergurt immer von der Gurt-Aufrollautomatik straffgezogen werden.
Sinnvoll sind diese Systeme erst für Kinder ab ca. 4 Jahren, da erst dann die Schulter des Kindes stabiler aus- geprägt ist und die Kräfte vom Sicherheitsgurt aufgefangen werden können. Wichtig bei Sitzerhöhungen ist auch, dass der Beckengurt durch große Gurthaken geführt wird und dadurch beim Crash nicht in den Bauch- bereich rutschen kann. Verwenden Sie Sitzerhöhungen nur mit Rückenstützen, die Sicherheit beim Seiten- crash wird dadurch erhöht.

2.       Babywannen (Kinderwagenaufsätze) als Kindersicherungssystem?

Bei Neugeborenen und insbesondere bei Frühgeborenen ist die Wirbelsäule noch nicht stabil ausgebildet. Aus diesem Grund sollten sie in den ersten 3 Monaten möglichst liegen. Einige Kindersitzhersteller bieten deshalb Sicherungssysteme an, in denen das Baby im Auto liegend transportiert wird. Diese Systeme werden quer auf der Rücksitzbank im Fahrzeug befestigt. Sie müssen aber wie Kindersitze geprüft und zugelassen sein und ein ECE-Siegel aufweisen. Da die Crashbelastungen für das Baby bei dieser Art von Sicherung meist höher liegen als bei gewöhnlichen Babyschalen mit Sitz-/Liegeposition, sind diese Systeme nur dann zu empfehlen, wenn  in den ersten zwei bis drei Monaten unbedingt längere Autofahrten unternommen werden müssen. Ein Produkt mit guter Bewertung ist der Römer Baby Safe Sleeper. Für Kinder ab ca. 3 Monaten bieten Babyschalen güns- tigere Praxis- und Schutzbedingungen, wenngleich auch hier die Kinder nur solange wie nötig in der Schale verbleiben sollen. Bei Frühgeborenen und sehr schwachen Babys sollte man die Empfehlung des Kinderarztes befolgen.

3.       Sind nach hinten gerichtete Kindersitze für Kinder zwischen einem und drei Jahren sicherer?

Rückwärtsgerichtete Kindersitze sind hauptsächlich Babyschalen bis ca. 13 kg Körpergewicht. Es gibt aber auch Systeme, in denen Kinder bis ca. 3 Jahre entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden.
Grundsätzlich bietet eine rückwärtsgerichtete Sicherung von Kindern vor allem bei einem Frontalcrash Vortei- le, da die Belastung breitflächig über den Rücken des Kindes übertragen wird und somit keine erhöhten Hals- kräfte auftreten können. Das Problem bei entsprechenden Systemen über 13 kg Körpergewicht ist aber meist ein komplizierterer Einbau (gilt nicht für Kindersitze mit Isofix-Befestigung) und z. T. auch zu geringe Platzver- hältnisse im Fahrzeug. Auf keinen Fall darf ein rückwärtsgerichtetes System auf einen Beifahrerplatz mit akti- vem Airbag. Bei der Montage auf dem Rücksitz kann es aber dazu kommen, dass der Beifahrersitz sehr weit nach vorne geschoben werden muss. Eine ordnungsgemäße Sitzposition ist dann auf diesem Sitzplatz nicht mehr gewährleistet. Vor dem Kauf von rückwärtsgerichteten Kindersitzen für Kinder über 13 kg muss deshalb unbedingt ein Einbauversuch im eigenen Fahrzeug durchgeführt werden. Bisherige vom ADAC getestete Pro- dukte für den rückwärtsgerichteten Einbau: Wavofix XL „gut“, HTS BeSafe iZi Kid X1 Isofix „gut“, Akta Graco Duologic „befriedigend“, Britax Fixway (Isofix) „befriedigend“, Recaro Polaric „befriedigend“, HTS BeSafe 121 Kid „ausreichend“, HTS Besafe iZi Combi X3 Isofix „befriedigend“, Chicco Eletta „ausreichend“, Bebe Confort Opal „befriedigend“.

4.       Wichtige Tipps vor dem Kindersitzkauf

Grundsätzlich sollte man sich bei einem Kindersitzkauf an Testurteilen orientieren. Insbesondere „Billig- Kindersitze“ erfüllen zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, weisen aber bei den höhe- ren ADAC-Anforderungen häufig Mängel in der Sicherheit und Bedienung auf. Unter Umständen sind günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern für die aber ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl. Es ist aber immer unumgänglich, mit Kindersitz und Kind im Fahrzeug eine Einbauprobe durchzuführen - nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Vor allem bei älteren Fahrzeugen können durch lange Gurt- schlossbefestigungen oder eine ungünstige Gurthöhe Probleme mit der Standfestigkeit bei bestimmten Kin- dersitzen auftreten. Der Kindersitz muss aber möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut wer- den können. Insbesondere bei rückwärtsgerichteten Systemen (z.B. Babyschalen) sollte geprüft werden, ob  die Gurtlänge im Fahrzeug ausreicht. Von Vorteil ist eine gute Beratung in einem Fachgeschäft, denn Bedie- nungsfehler wirken sich negativ auf die Sicherheit aus. Auf jeden Fall sollte der neue Kindersitz nach der neu- esten Prüfnorm (seit Juli 2005 ECE R 44/04) zugelassen sein. Zu erkennen ist dies an einem am Kindersitz angebrachten Prüfsiegel: Wenn die Prüfnummer unter dem E in einem Kreis mit 04...beginnt, ist dies die neue ECE R 44/04. Kindersitze mit der Prüfnorm ECE R 44/03 (Prüfnummer beginnt mit 03…) dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden. Seit 1. Juli 2009 sollen diese vom Handel nicht mehr verkauft werden. Ein Verkaufs- verbot wurde aber in Deutschland nicht erlassen.

5.       Andere Institutionen testen teilweise anders.

Im Gegensatz zum vorgeschriebenen Zulassungstest für Kindersitze gibt es für Tests von Verbraucherorgani- sationen oder Zeitschriften, die meist höhere Anforderungen stellen, leider kein einheitliches Test- und Bewer- tungsverfahren. Zum Teil werden nur so genannte Praxistests durchgeführt, die zwar die Handhabung der Kindersitze berücksichtigen, aber keine Crashtestprüfungen beinhalten. Aber auch unterschiedliche Crashkon- figurationen (z. B. Aufprallgeschwindigkeit, Sitz- oder Schlafposition, ein oder mehrere Versuche usw.) können leider gewisse Ergebnisunterschiede bei einem Kindersitzmodell bewirken. .
Ein Testurteil über einen Kindersitz stellt eine Kaufhilfe dar. Vor dem Kauf sollte aber immer eine Einbauprobe möglichst mit dem Kind durchgeführt werden, da durch unterschiedliche Gurtgeometrien in Fahrzeugen nicht jeder Kindersitz standfest und stramm befestigt werden kann.

6.       Wann Wechsel in den größeren Kindersitz?

Grundsätzlich gelten die Gewichtsangaben auf dem Prüfsiegel der Kindersitze. Es ist aber auch entscheidend, dass der Kopf des Kindes durch die Sitzschale noch abgestützt wird. Auf keinen Fall darf die Kopfoberkante aus der Schale ragen. Gerade bei Babyschalen sollte dieses Kriterium beachtet werden, denn wegen höherer Belastungen beim Crash sollten Kleinkinder nicht zu früh in einen nach vorne gerichteten Kindersitz gesetzt werden. Ragen die Beinchen über die Unterkante der Schale hinaus, so hat dies keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit. Auch bei den anderen Kindersitzen für größere Kinder sollte immer der Einsatzbereich ausge- nutzt und möglichst spät in den nächst größeren Kindersitz gewechselt werden.

7.       Was ist von so genannten "Gurtadaptern" zu halten?

"Gurtadapter" sind Systeme, bei denen der Fahrzeug- Dreipunktgurt im Bauchbereich so geführt wird, dass ein Kind ab ca. 3 Jahren auch ohne Sitzerhöhung gesichert werden kann. Diese Systeme erfüllen nicht die aktuel- len Prüfnormen (ECE R 44/03 und ECE R 44/04) und dürfen ab April 2008 auch nicht mehr benutzt werden. Wegen in Tests ermittelter erhöhter Belastungen im Bauchbereich wird vor diesen Systemen gewarnt. Norma- le Sitzerhöhungen mit ausgeprägten Gurthaken und Schultergurtführung oder besser noch mit Rückenstütze sind unbedingt vorzuziehen.

8.       Was ist beim Kauf gebrauchter Kindersitze zu beachten?

Sie können nur dann problemlos verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kindersitz keine Be- schädigungen aufweist und die Bedienungsanleitung vorhanden ist. Es darf z. B. der Sitzkörper (vorhandenen Bezug abnehmen!) keine Risse, Verformungen oder Bruchstellen aufweisen. Gurte dürfen ebenfalls keine Risse, deutliche Quetschspuren oder Ausfaserungen an den Rändern haben. Ebenso müssen bei sitzeigenen Hosenträgergurten die Gurtpolster noch vorhanden sein. Das Gurtschloss sowie die Verriegelungssysteme müssen funktionstüchtig einrasten und dürfen keine Absplitterungen aufweisen. Auch ein gebrauchter Sitz muss unbedingt die aktuelle Prüfnorm ECE R 44/03 oder die seit Juli 2005 gültige ECE R 44/04 aufweisen (zu erkennen am Prüfetikett mit einer Prüfnummer, die mit 03... oder 04… beginnt), denn die Prüfkriterien wurden gegenüber der älteren Version ECE R 44/02 (gültig bis Ende 1995) deutlich verschärft. Ab April 2008 dürfen diese alten Systeme nicht mehr verwendet werden. Empfehlung: Gebrauchte Kindersitze nur aus dem Be- kanntenkreis erwerben, da hier die tatsächliche Nutzung sowie eventuelle, unübliche Beanspruchung besser hinterfragt werden kann.

9.       Gibt es Fahrzeuge, für die spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind?

Immer dann, wenn der Beifahrerairbag durch ein spezielles Transpondersystem automatisch abgeschaltet wird, müssen Kindersitze verwendet werden, die eine entsprechende Erkennung aufweisen. In der Regel sind dies Kindersitze, die der Fahrzeughersteller anbietet (z. b. Smart, Mercedes, Mazda, Opel-Fahrzeuge mit auf- preispflichtigem Transpondersystem). Problem: Das automatische Abschaltsystem funktioniert aber nur her- stellerspezifisch. Wenn jedoch der Beifahrerairbag durch einen so genannten Schlüsselschalter oder durch die Werkstatt permanent abgeschaltet werden kann, können alle gebräuchlichen Kindersitze auf diesem Platz verwendet werden.
In der Fahrzeugbedienungsanleitung wird meist unter dem Stichwort Kindersicherung oder Kindersitze aufge- führt, ob auf dem Beifahrerplatz spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind.

10.    Was schreibt der Gesetzgeber vor und wann darf ein Kind ohne Kindersitz gesichert werden?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit geeigneten Kindersitzen (für größere Kinder i. d. R. Sitzerhöhung) gesichert werden müssen, damit auch bei größeren Kindern der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Wichtig ist, dass Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder sicherer, da dadurch eine bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird. In der Bedie- nungsanleitung des Kindersitzes ist beschrieben, ob der jeweilige Sitz nur mit der Rückenstütze verwendet werden darf. Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr. Seit

April 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden, die die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 nicht aufweisen (siehe Prüfsiegel am Kindersitz: Die Prüfnummer unter einem E in einem Kreis muss mit 03… oder mit 04… beginnen). Die über 13 Jahre alten Kindersitze mit Prüfnummer 01… oder 02… erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsanforderungen. Seit 1. Juli 2009 soll der Handel nur noch Kindersitze ver- kaufen, die die Prüfnorm ECE R 44/04 aufweisen. Ein Verkaufsverbot für Produkte nach ECE R 44/03 wurde aber in Deutschland nicht erlassen.

12.    Welche Vor- oder Nachteile bieten im Fahrzeug integrierte Kindersitze?

Einige Fahrzeughersteller bieten gegen Aufpreis integrierte Kindersitze an. Diese Kindersitze sind zwar prak- tisch und es können deutlich weniger Bedienungsfehler beim Sichern der Kinder geschehen, sie können aber nicht von Fahrzeug zu Fahrzeug umgebaut werden. Da diese Sitze meist einen höheren Preis haben als uni- versell verwendbare Zubehör-Kindersitze und eine Babyschale zusätzlich noch gekauft werden muss, ist die Verbreitung der integrierten Kindersitze nicht sehr hoch. Aus ADAC-Tests geht hervor, dass integrierte Kinder- sitze keinen Sicherheitsvorteil gegenüber guten Zubehör-Kindersitzen bieten. Zum Teil ist die Schlafposition für Kinder, die Gurtführung und die seitliche Abstützung bei integrierten Kindersitzen schlechter als bei guten Universal-Kindersitzen. Ihr Vorteil liegt vor allem darin, dass sie immer im Fahrzeug vorhanden sind (z. B. spontane Mitnahme von Kindern).

13.    Sind "ISOFIX"-Kindersitze universell verwendbar für alle Fahrzeuge?

Unter "ISOFIX" versteht man eine genormte, feste Verbindung zwischen Kindersitz und Fahrzeug, die vor al- lem den sicheren Einbau des Kindersitzes deutlich erleichtert. Fast alle neuen Automodelle kommen mit ent- sprechenden Haltebügeln auf den Rücksitzen und teilweise auch auf dem Beifahrersitz auf den Markt. Das bisherige Angebot an ISOFIX-Kindersitzen hat aber häufig noch keine universelle Zulassung, d. h. es dürfen diese Sitze nur in den Fahrzeugmodellen mit ISOFIX-Bügeln eingebaut werden, die in der Produkt- Bedienungsanleitung aufgeführt sind. Die Modell - "Freigaben" werden aber von den Kindersitzherstellern lau- fend erweitert und die Listen im Internet aktualisiert. ISOFIX-Sitze dürfen jedoch mit ihrer ebenfalls vorhande- nen "normalen" Gurtbefestigung in alle Fahrzeuge eingebaut werden.
Eine Universal-Zulassung für ISOFIX-Kindersitze, d. h. Einbau in alle Fahrzeuge mit ISOFIX-Bügel, ist seit 2004 möglich. Ein dritter Befestigungspunkt oben an der Kindersitzschale (Top Tether) und ein neuer Veranke- rungspunkt im Fahrzeug (z. B. hinter der Rücksitzlehne) sorgen hier dafür, dass z. B. bei weichem Fahrzeug- sitzpolster der Kindersitz nicht übermäßig weit nach vorne gedreht werden kann. Es weisen aber noch nicht alle neuen Fahrzeuge den dritten Verankerungspunkt auf. Auch deshalb werden derzeit noch relativ wenige Isofix-Kindersitze mit Universal-Zulassung angeboten (z. B. Römer Duo Plus ISOFIX, Bebe Confort Iseos Iso- fix und Chicco Key 1 Isofix). Eine Nachrüstung von Top Tether ist derzeit nur beim Kindersitz Römer Duo Plus ISOFIX möglich (ca. 15,- Euro).
Wichtig: ISOFIX-Kindersitze mit Universalzulassung dürfen nur in Fahrzeugen eingesetzt werden, die einen dritten Verankerungspunkt aufweisen (siehe Fahrzeugbedienungsanleitung - Stichwort  „Kindersicherung“). Eine Nachrüstung ist nicht möglich.
Teilweise gibt es in neueren Fahrzeugen Staufächer im Fußraum (z. B. VW Touran, VW Caddy, Ford C-, S- Max, Ford Galaxy, Citroen Berlingo u. Renault Kangoo). Es muss hier anhand der Fahrzeugfreigabeliste von Isofix-Kindersitzen geprüft werden, ob Kindersitze mit Stützfuß verwendet werden dürfen. VW bietet hier auch einen speziellen Füllkörper an, der die Stabilität des Staufachdeckels gewährleistet.

14.    Welche Autos sind für Familien besonders geeignet?

Bei der Sicherung von mehreren Kindern im Auto kommt es schnell zu Platz- und Montageproblemen. Dies zeigen immer wieder die Ergebnisse im ADAC-Autotest. Insbesondere reichen die Platzverhältnisse auf der Rückbank meist nicht aus um drei Kindersitze nebeneinander zu montieren. Es kommen deshalb für Familien mit mehreren Kindern vorrangig Großraumlimousinen oder Vans in Frage die in der zweiten Sitzreihe über Einzelsitze verfügen bzw. eine dritte Sitzreihe aufweisen. Entsprechende Fahrzeug-Beurteilungen bietet der ADAC mit seinen Autotests an (www.adac.de).

 
Praxis
 
1.    Was ist insbesondere bei Babyschalen zu beachten?
2.    Ab wann Wechsel zu Systemen mit Dreipunktgurt-Sicherung?
3.    Welcher Platz ist der sicherste für Kinder im Auto?
4.    Darf ein Kindersitz auch auf einem nach hinten gerichteten Fahrzeugsitz verwendet werden?
5.    Was ist in mit Airbags ausgerüsteten Fahrzeugen zu beachten?
6.    Wie sichere ich mehrere Kinder (z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft)?
7.    Wie müssen Kinder in Schulbussen oder im Reisebus gesichert werden?
8.    Müssen Kinder auch bei "spontanen" Kurzfahrten gesichert werden?
9.    Kindersicherung im Taxi
10.  Schlafendes Kind rutscht aus Schultergurt.
11.  Was passiert, wenn der Kindersitz nicht korrekt eingebaut wird?
12.  Welche Gefahren kann es beim Sichern von Kindern im Winter geben?
13.  Sehr alte Kindersitze dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Wie erkenne ich diese?
14.  Mitnahme von Kindern in Oldtimern?
15.  Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad oder Quad?
 

1.       Was ist insbesondere bei Babyschalen zu beachten?

Bei Neugeborene und Babys ist die Wirbelsäule noch nicht stabil ausgebildet. Aus diesem Grund sollten sie vor allem in den ersten 3 Monaten möglichst liegen. Da in Babyschalen aber eine halbsitzende Position vorge- geben ist, sollten Babys nur kurze Zeit damit transportiert werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Ba- byschale außerhalb des Autos mit einem passenden Fahrgestell verwendet wird. Wichtig beim Tragen von Babyschalen ist, dass das Kleinkind immer - angegurtet und der Tragebügel in Tragestellung (nach oben) ein- gerastet ist. Ansonsten könnte das Kind aus der Schale fallen. Bei der Sicherung im Fahrzeug muss aber der Tragebügel so gestellt werden, wie es die Bedienungsanleitung des Kindersitzes vorgibt.
 

2.       Ab wann Wechsel zu Systemen mit Dreipunktgurt-Sicherung?

Kinder sollten erst dann in Kindersitzen mit dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt direkt gesichert werden, wenn sie richtig sitzen können und die Gefahr nicht mehr besteht, dass sie seitlich aus dem Schultergurt schlüpfen. Das ist in der Regel erst ab 4 bis 5 Jahren der Fall.
 

3.       Welcher Platz ist der sicherste für Kinder im Auto?

Der sicherste Platz für Kinder im Auto ist grundsätzlich auf den Rücksitzen. Es sollte vor allem der Platz hinten rechts oder hinten in der Mitte ausgewählt werden, da dann das Kind auch immer auf der Seite zum Fußweg aus- und einsteigt. Die Empfehlungen und Hinweise der Fahrzeughersteller in den Fahrzeugbedienungsanlei- tungen sollten gerade bei Fahrzeugen mit Airbags unbedingt beachtet werden, da diese z. T. unterschiedlich sind.
 

4.       Darf ein Kindersitz auch auf einem nach hinten gerichteten Fahrzeugsitz verwendet werden?

Grundsätzlich gilt, dass Kinder in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten mit geeigneten Kindersitzen gesichert werden müssen. D.h. es müssen die Kinder auf die Sitzplätze, bei denen der jeweilige Gurt (3-Punkt- oder 2- Punktgurt) für die Montage des Kindersitzes zugelassen ist. I.d.R. sind das nur vorwärtsgerichtete Fahrzeug- sitze. Unter Umständen muss deshalb ein Erwachsener auf einen rückwärtsgerichteten oder seitlichen Sitz ausweichen. Sind alle vorwärtsgerichteten Sitze belegt und müssen noch weitere Kinder gesichert werden, so müssen auch auf rückwärtsgerichteten oder seitlichen Sitzen Kindersitze verwendet werden. Nur wenn kein geeigneter Kindersitz für eine ordnungsgemäße Befestigung mit 3- oder 2-Punktgurt mehr zur Verfügung steht oder die Platzverhältnisse es nicht zulassen, dürfen Kinder nur mit dem Sicherheitsgurt gesichert werden. Auf keinen Fall dürfen Kinder während der Fahrt im Schlafbereich von Wohnmobilen liegen.

 

5.       Was ist in mit Airbags ausgerüsteten Fahrzeugen zu beachten?

Grundsätzlich dürfen in Fahrzeugen mit aktivem Beifahrer-Airbag (Frontairbag) keine rückwärts gerichteten Kindersitze auf dem Beifahrersitz installiert werden. Ein auslösender Airbag könnte sonst die Kindersitzschale anschießen und somit das Kind erheblich belasten oder sogar töten. Nach vorne gerichtete Kindersitze dürfen in den meisten Fällen auch auf dem Beifahrersitz montiert werden, er muss jedoch hierbei in die hinterste Po- sition geschoben sein.
Es gibt jedoch Fahrzeughersteller, die den Beifahrersitz wegen möglicher Gefahren durch eine Airbag- Auslösung generell für die Kindersicherung nicht empfehlen (z. B. BMW, Volvo, Opel teilweise). Der Gesetz- geber sieht aber für vorwärtsgerichtete Kindersitze auf dem Beifahrersitz keine Einschränkungen vor. Dennoch sollten die Warnhinweise am Kindersitz und in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung beachtet werden.
In neueren Fahrzeugen werden serienmäßig oder gegen Aufpreis (Audi, BMW, Seat) so genannte Airbag- Schlüsselschalter angeboten, mit denen der Autofahrer selbst den Beifahrerairbag deaktivieren kann. Teilwei- se können diese Airbag-Schlüsselschalter in neueren Modellen auch nachgerüstet werden (z. B. Audi und BMW) Es gibt aber auch Systeme, bei denen der Airbag durch eine spezielle Transponder-Erkennung im Kin- dersitz automatisch deaktiviert wird und das Fahrzeug muss über ein entsprechendes System verfügen (Son- derausstattung). Dies funktioniert aber nur herstellerspezifisch, d.h. es müssen Kindersitze vom Fahrzeugher- steller (z.B. Mercedes, Mazda, Smart, Opel ab Mj.2002) verwendet werden.
Der ADAC empfiehlt aber ohnehin, für die Kindersicherung die hinteren Plätze zu verwenden. Nur im Ausnah- mefall sollte der Beifahrersitz für die Kinder in Betracht kommen (z. B. wegen Beobachtung von Babys, wenn kein weiterer Mitfahrer im Fahrzeug ist). Es muss jedoch in diesem Fall unbedingt der Beifahrer-Airbag deakti- viert werden.
Wenn das Fahrzeug mit Seitenairbags ausgerüstet ist, sollte man grundsätzlich darauf achten, dass beim Schlafen das Kind nicht mit dem Kopf seitlich in den Airbag-Wirkbereich fällt. Zu bevorzugen sind, Kindersitze mit guter Schlafposition oder Zubehör-Schlafkissen (z. B. Fa. Sandini).
 

6.       Wie sichere ich mehrere Kinder (z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft)?

Der Fahrer ist grundsätzlich für die ordnungsgemäße Sicherung aller Kinder verantwortlich!
Neue Kindersitze können meist nur mit einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt befestigt werden. Nur wenige Modelle dürfen auch noch mit einem Zweipunkt-Gurt verwendet werden wie z. B. Römer Vario, Concord Fixmax, Wavo FIX XL, Wavo G0/I und Graco Autobaby mit Basisgestell (Babyschale). Über einem Körpergewicht von 25 kg gibt es aber keinen Kindersitz mehr, der mit einem Zweipunkt-Gurt verwendet werden darf. Bei mehreren Kin- dern müssen deshalb Kindersitze ausgewählt werden, die je nach Gurtausrüstung im Fahrzeug und nach Platzangebot befestigt werden können. Soll ein Kind auf einem Beifahrerplatz mit Airbag gesichert werden, müssen unbedingt die Hinweise zur Kindersicherung in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges beachtet werden. Wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kindersitzen für die Befestigung eines weiteren Kin- dersitzes keine Möglichkeit besteht, darf ein Kind ab einem Alter von 3 Jahren auf den Rücksitzen mit dem Erwachsenengurt ohne Kindersitz gesichert werden. Dies sollte aber nur im Ausnahmefall geschehen! Die Erfahrungen im ADAC-Autotest zeigen, dass drei Kindersitze nebeneinander häufig nur in Fahrzeugen mit Einzelsitzen (Van, Kleinbus) problemlos montierbar sind. Dies liegt daran, dass moderne und sichere Kinder- sitze etwas breiter geworden sind und die Sitzbänke meist eine stärkere Kontur aufweisen. Bei Problemfällen sollte deshalb auch der Beifahrersitz für die Kindersicherung benutzt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung. Für Fälle, bei denen mit gewöhnlichen Kindersitzen keine Sicherung von mehreren Kindern gewährleistet werden kann, bietet die Firma multimac ein System an, mit dem bis zu vier Kinder auf den Rücksitzen gesichert werden können. Preis ab ca. 1100 Euro. Infos unter 
 

7.       Wie müssen Kinder in Schulbussen oder im Reisebus gesichert werden?

Grundsätzlich müssen Kinder auch in Schulbussen ordnungsgemäß gesichert werden, sofern Sicherheitsgurte vorhanden (vorgeschrieben) sind. Bei neu zugelassenen Kraftomnibussen bis 3,5 t (i.d.R. bis 9 Sitzplätzen) müssen ab 01.10.2001 Dreipunkt-Sicherheitsgurte installiert sein. Kinder müssen dann in diesen Fahrzeugen mit geeigneten Kindersitzen gesichert werden.
In Omnibussen über 3,5 t (mehr als 9 Sitzplätze) müssen bei neuen Fahrzeugen (außer Omnibusse mit Steh- plätzen für den Linienverkehr) ab 01.10.1999 Zweipunkt-Gurte verbaut werden. Sind Gurte im Bus vorhanden, so müssen diese von den Insassen auch benutzt werden. Eine Vorschrift zur Kindersicherung mit Kindersitzen gibt es in großen Omnibussen bis jetzt nicht, da nur wenige Systeme mit einem Bus-Beckengurt befestigt wer- den können. Die Kinder sollten aber dennoch (wenn vorhanden) mit dem Zwei-Punkt-Gurt gesichert werden. Eine generelle Gurt-Nachrüstpflicht für Omnibusse gibt es wegen technischer und wirtschaftlicher Probleme nicht. Schulbusse (auch Busse im Linienverkehr), in denen Fahrgäste während der Fahrt stehen müssen, dür- fen außerorts nicht schneller als 60 km/h fahren.

ADAC-Empfehlung: In einem Schulbus dürfen nur so viele Kinder mitfahren, wie Sitzplätze (Stehplätze) vor- handen und ausgewiesen sind. ADAC-Tests haben ergeben, dass durch die Mitnahme von Schultaschen be- reits bei 70 bis 80 Prozent der zulässigen Fahrgastzahl die zumutbare Obergrenze erreicht ist. Insbesondere bei Fahrten im Außerortsbereich müssen die Kinder während der Fahrt auf den Sitzen bleiben und der Fahrer darf nicht gestört werden. Deshalb sollte in einem Schulbus möglichst eine geschulte Begleitperson mitfahren.
 

8.       Müssen Kinder auch bei "spontanen" Kurzfahrten gesichert werden?

Ja, Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm müssen im Fahrzeug immer ordnungsgemäß mit Kindersitz gesichert werden, da bei einer Sicherung nur mit dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt alleine wegen der ungünsti- gen Lage vom Beckengurt bei einem Unfall Verletzungen im Bauchbereich entstehen können. Der Fahrer haf- tet für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug! Im Fahrzeug integrierte Kindersitze bieten hier den Vorteil, dass der Kindersitz immer griffbereit im Fahrzeug ist. Da diese aber selten in Fahrzeugen verbaut sind empfiehlt es sich, Kindersitze im Fahrzeug mitzuführen, wenn immer wieder Kinder spontan mitgenommen werden. Im Handel gibt es auch eine so genannte „Safety-Box“ für Pannen- und Notfallzubehör, die zusätzlich als Sitzerhöhung für Kinder ab ca. 3 Jahre zugelassen ist (www.ehv-sicherheit.de). Sie sollte aber nur im Aus- nahmefall für die Kindersicherung Verwendung finden, da keine Rückenlehne vorhanden ist.
 

9.       Kindersicherung im Taxi

Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern in Taxis. Da hier jedoch das Mitführen von gebräuchlichen Kindersitzen aller Gewichtgruppen Platzprobleme mit sich bringt, gilt eine Sonderregelung.
Demnach müssen im Taxi nur Kindersitze ab 9 kg Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitgestellt wer- den. Es muss die Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein und es muss für mindestens ein Kind ein Sitz der Klasse 9-18 kg zur Verfügung stehen. Babyschalen müssen vom Fahrgast mitgebracht werden. Bei Nichtbeachtung kommt es für den Fahrer entweder zu einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro (bei Kind im Erwachsenengurt) oder zum Bußgeld von mindestens 40 Euro, wenn das Kind ungesichert ist. Für regelmäßige Taxi-Fahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht jedoch in vollem Umfang.
ADAC-Empfehlung: Auch bei Taxifahrten Kinder immer vorschriftsmäßig sichern!
 

10.    Schlafendes Kind rutscht aus Schultergurt.

So lange Kinder im Auto noch häufig schlafen, ist es wichtig, dass in der Schlafposition die Gurtführung korrekt ist. Es sollen deshalb auch bei größeren Kindern so genannte Schlaf- bzw. Rückenstützen verwendet  werden.
U.U. muss auch für eine etwas flachere Neigung des Kindersitzes die Kopfstütze aus dem Auto ausgebaut werden. Ein universell einsetzbares Schlafkissen gibt es von Sandini, mit dem schlafende Kinder gut abge- stützt werden können.
 

11.    Was passiert, wenn der Kindersitz nicht korrekt eingebaut wird?

Der richtige Einbau des Kindersitzes entscheidet über die Sicherheit bei einem Unfall. Gerade beim Ersteinbau muss deshalb die Bedienungsanleitung unbedingt befolgt werden. Die meisten Fehler sind: zu lockerer Einbau im Fahrzeug, Gurte am Körper des Kindes nicht stramm, Fangkörper (Tischchen) fehlt und Schultergurt ver- läuft nicht über die Schulter des Kindes.
 

12.    Welche Gefahren kann es beim Sichern von Kindern im Winter geben?

Häufig werden Kinder im Winter mit dicken Anoraks oder Overalls im Kindersitz gesichert. Das birgt jedoch die Gefahr, dass die Gurte am Körper nicht stramm genug angezogen werden und dadurch eine gefährliche Gurt- lose entsteht. Insbesondere wenn die Schultergurte von der Schulter abrutschen oder der Beckengurt über  den Bauch verläuft, kann es bei einem Crash zu gefährlich hohen Belastungen kommen.
Der ADAC empfiehlt deshalb, dicke Anoraks möglichst auszuziehen und das korrekt gesicherte Kind, mit einer Decke oder Jacke zu zudecken, solange es im Fahrzeug noch kalt ist. Auf jeden Fall müssen aber die Gurte am Körper des Kindes möglichst stramm anliegen. Im Autozubehörhandel gibt es auch eine nachrüstbare elektrische Kindersitzheizung, die in Sitzschalen und Sitzerhöhern mit Rückenstütze eingelegt werden kann. Die Heizung erfolgt hierbei über den Zigarettenanzünder, aber ohne Thermostatsteuerung. Wichtig beim Ein- satz dieser Sitzheizung ist, dass der Gurtverlauf im Kindersitz nicht gestört und die Heizung rechtzeitig wieder ausgeschaltet werden.

 

13.    Sehr alte Kindersitze dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Wie erkenne ich diese?

Seit April 2008 dürfen technisch veraltete Kindersitze nicht mehr verwendet werden. Das sind Kindersitze, die über 13 Jahre alt sind und noch die alten Prüfnormen ECE R 44/02 oder 44/01 aufweisen. Zu erkennen ist  dies an einem Prüfsiegel auf dem Kindersitz. Wenn die Prüfnummern unter einem E in einem Kreis mit 01… oder 02… beginnt, müssen diese Kindersitze ersetzt werden. Die derzeit gültigen Versionen beginnen mit 03… oder 04…. Dies gilt übrigens auch für im Fahrzeug integrierte Kindersitze, wenn der Fahrzeughersteller nicht bestätigen kann, dass auch die aktuellen Prüfanforderungen erfüllt werden. Sitzerhöher ohne Rückenstütze, die die aktuellen Prüfnormen erfüllen, dürfen weiterhin verwendet werden. Der ADAC empfiehlt aber aus Gründen der Sicherheit Sitzerhöher nur mit Rücken-/Kopfstütze zu verwenden.
 

14.    Mitnahme von Kindern in Oldtimern?

Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (z.B. Oldtimern) gelten nach § 21 Abs. b StVO besondere Regelungen. Demnach dürfen in diesen Fahrzeugen Kinder unter 3 Jahren überhaupt nicht und altere Kinder bis 150 cm  nur auf den Rücksitzen befördert werden.
 

15.    Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad oder Quad?

Eine zusätzliche Person darf auf einem Motorrad oder Quad nur mitgenommen werden, wenn ein Sitz, ein Haltegriff und beidseitige Fußrasten vorhanden sind (§ 21 StVO, § 35 a StVZO). Werden Kinder unter 7 Jah- ren mitgenommen, die mit den Füßen nicht auf die Fußraster gelangen, muss für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden sein, der gewährleistet, dass die Füße nicht in die Speichen geraten können. Kinder dürfen nicht  auf dem Tank oder auf dem Schoß mitgenommen werden. Das mitfahrende Kind muss ebenso wie der Fahrer einen Schutzhelm tragen. Für die Mitnahme in einem Beiwagen gibt es keine speziellen Vorgaben für die Si- cherung

Problemfälle


1.    Kindersitz-Ersatz nach Unfall?
2.    Sicherung in Fahrzeugen ohne Kopfstützen?
3.    Mein Kind öffnet während der Fahrt das Gurtschloss - was kann ich tun?
4.    Wie müssen Kinder im Wohnmobil gesichert werden?
5.    Gibt es Kindersitze für die Befestigung mit Zweipunktgurt?
6.    Gibt es spezielle Kindersitze für behinderte Kinder?
7.    Körpergröße und Gewicht des Kindes über den Kindersitzangaben (z.B. über 36 kg)
8.    Kindersicherung im Flugzeug?
 

1.       Kindersitz-Ersatz nach Unfall?

Immer dann, wenn nach einem Unfall ein Kindersitz Beschädigungen aufweist, darf er nicht mehr verwendet werden. Sind keine Beschädigungen erkennbar, sollte der Kindersitz von einem Sachverständigen oder vom Kindersitz-Hersteller geprüft werden. In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten  für eine Überprüfung, Reparatur oder Ersatz.

2.       Sicherung in Fahrzeugen ohne Kopfstützen?

Ein sicherer Fahrzeugplatz weist einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt und eine Kopfstütze auf. Soweit machbar, sollte man Kopfstützen für die Rücksitzbank nachrüsten. Aufgrund erhöhter Verletzungsrisiken bei der aus- schließlichen Verwendung des Erwachsenengurtes müssen auch in Autos, die hinten keine Kopfstützen ha- ben, ältere Kinder auf Sitzerhöhungen gesichert werden. Es empfiehlt sich bei Sitzerhöhungen immer Systeme mit Rückenstützen zu verwenden, da dann der Kopf abgestützt ist.

3.       Mein Kind öffnet während der Fahrt das Gurtschloss - was kann ich tun?

Die Gurtschlösser an den Kindersitzen müssen so beschaffen sein, dass eine Rettungsperson bei einer Un- fallsituation das Kind schnell befreien kann, d. h. die Öffnungstaste muss auffällig rot markiert sein und die Betätigungskraft darf einen gewissen Maximalwert nicht überschreiten. Das wiederum führt dazu, dass Kinder das Gurtschloss vereinzelt auch selbst öffnen. In dieser Situation sollte dem Kind klargemacht werden, dass das Auto nur dann fährt, wenn das Gurtschloss geschlossen ist. Bei bestimmten Problemfällen (z. B. geistig behinderte Kinder) können Fangkörpersysteme verwendet werden, bei denen das Gurtschloss nur erschwert erreichbar ist.

4.       Wie müssen Kinder im Wohnmobil gesichert werden?

Grundsätzlich gilt, dass Kinder in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten mit geeigneten Kindersitzen gesichert werden müssen. D.h. es müssen die Kinder auf die Sitzplätze, bei denen der jeweilige Gurt (3-Punkt- oder 2- Punktgurt) für die Montage des Kindersitzes zugelassen ist. I.d.R. sind das nur vorwärtsgerichtete Fahrzeug- sitze. Unter Umständen muss deshalb ein Erwachsener auf einen rückwärtsgerichteten oder seitlichen Sitz. Nach §21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nicht mehr Personen befördert werden als Sicherheits- gurte vorhanden sind. In Wohnmobilen sind entsprechende Sitzplätze für die Fahrt ausgewiesen. Sind alle vorwärtsgerichteten Sitze belegt und müssen noch weitere Kinder gesichert werden, so müssen auch auf rückwärtsgerichteten oder im Notfall auch seitlichen Sitzen Kindersitze verwendet werden. Nur wenn kein ge- eigneter Kindersitz für eine ordnungsgemäße Befestigung mit 3- oder 2-Punktgurt mehr zur Verfügung steht, dürfen Kinder ab 3 Jahren dort nur mit dem Sicherheitsgurt gesichert werden. Auf keinen Fall dürfen Kinder während der Fahrt im Schlafbereich von Wohnmobilen liegen.

5.       Gibt es Kindersitze für die Befestigung mit Zweipunktgurt?

Die meisten neuen Kindersitze dürfen nur noch mit einem Dreipunkt-Gurt gesichert werden. Nur wenige Mo- delle können auch mit einem Zweipunkt-Sicherheitsgurt (Statikgurt) befestigt werden, z. B. Babyschale bis 13 kg: Graco Autobaby mit Basis; Kindersitzschale mit Hosenträgergurt: Concord Fixmax (9-25 kg) und WAVO  Fix XL (9-18 kg), Römer Eclipse (9-18 kg) sowie Fangkörper-System Römer Vario (15-25 kg). Sitzerhöher für größere Kinder dürfen generell nur mit einem Dreipunkt-Gurt befestigt werden. Somit gibt es für Kinder ab ca. 7 Jahren keine geeigneten Kindersitze für die Befestigung mit einem Zweipunkt-Gurt. Nur im absoluten Aus- nahmefall, wenn auf anderen Sitzplätzen schon Kinder gesichert sind und kein geeigneter Kindersitz mehr zur Verfügung steht, darf ein Kind ohne Kindersitz alleine mit dem Zweipunkt-Gurt angeschnallt werden. Bitte be- achten Sie hierzu auch die Hinweise zur Kindersicherung in Ihrer Fahrzeug-Bedienungsanleitung!

6.       Gibt es spezielle Kindersitze für Kinder mit Handicap?

Für behinderte Kinder werden meist Systeme benötigt, in denen die Kinder möglichst lange besonders gut abgestützt sind oder das Gurtschloss vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Teilweise werden diese Anforderungen auch von herkömmlichen Kindersitzen erfüllt. Es empfiehlt sich hier ein Fangkörpersystem  (z.B. von der Fa. Kiddy oder Cybex) von 9-15 kg oder ein System mit Hosenträgergurten von 9-18 kg. Speziel- le Kindersitze für Behinderte werden auch über Reha- und Sanitäts-Geschäfte angeboten (siehe auchwww.thomashilfen.de).

7.       Körpergröße und Gewicht des Kindes über den Kindersitzangaben (z.B. über 36 kg)

Bis zu einer Körpergröße von 150 cm bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt die Pflicht zur Verwendung von Kinder-Sicherungssystemen. Im Bereich 6 bis 12 Jahre wird in Verbindung mit einem Sitzerhöher insbe- sondere ein guter Fahrzeuggurt-Verlauf im Becken- und Schulterbereich erreicht. Obwohl die ECE-Zulassung für Sitzerhöher aus prüftechnischen Gründen auf 36 kg beschränkt ist, müssen auch schwerere Kinder die Systeme verwenden. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen ist die Eignung der Sitzerhöher auch für Kinder über 36 kg gegeben. Es empfehlen sich möglichst breite und stabile Modelle. Eventuell muss auch auf einen Sitzerhöher mit sehr niedrigen Gurthaken zurückgegriffen werden. Nur für den Fall, dass der Körper- umfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die Stra- ßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Folgende Kindersitze bieten überdurchschnittlich viel Platz:
Bébé Confort Windoo Plus und Chicco Keyfit (Babywanne, -schale)
Bébé Confort Opal, Chicco Eletta, Kiddy Energy Pro 2 (Kindersitzschale), Concord Transformer Click (Sitz- erhöher)

8.       Kindersicherung im Flugzeug?

Derzeit können Kinder bis 2 Jahren im Flugzeug noch auf dem Schoß eines Erwachsenen mitgenommen wer- den. Sie benötigen also keinen eigenen Sitzplatz. Das Kind muss aber mit einem Schlaufengurt am Gurt des Erwachsenen gesichert werden. Dies ist nicht nur unkomfortabel sondern auch bei schweren Turbulenzen  oder einer Notlandung gefährlich. Es empfiehlt sich deshalb immer für Kinder einen eigenen Sitzplatz zu bu- chen. Die Airlines sollten dann aber auch für Kinder bis ca. 6 Jahren eine spezielle Kindersicherung anbieten, da der übliche Flugzeugbeckengurt für Erwachsene konzipiert ist. Gegenwärtig erlauben nur einige Airlines bestimmte Auto-Kindersitze für die Sicherung im Flieger (z. B. Air Berlin, AtlasJet, Condor, Germania, TUIfly, Cirrus Airlines). Dies ist damit begründet, dass Auto-Kindersitze nicht in alle Flugzeugsitze passen und diese meist nicht mit einem Beckengurt befestigt werden können. Fragen Sie deshalb bei der Buchung, ob und wel- che Kindersitze verwendet werden können. Wichtig ist aber, dass Sie und Ihr Kind während des Flugs immer angegurtet sind, damit es bei plötzlichen Turbulenzen nicht zu einer Gefährdung kommt.

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  • “很满意世联的翻译质量,交稿准时,中英互译都比较好,措辞和句式结构都比较地道,译文忠实于原文。TNC是一家国际环保组织,发给我们美国总部的同事后,他们反应也不错。”

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  • “由于项目要求时间相当紧凑,所以世联在保证质量的前提下,尽力按照时间完成任务。使我们在世博会俄罗斯馆日活动中准备充足,并受到一致好评。”

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